Wie gesagt: Die Vorgaben in einer Patientenverfügung sind verbindlich. Um jedoch ganz sicherzugehen, dass Ihr Wille so umgesetzt wird, wie von Ihnen festgelegt, ist es sinnvoll, neben der Patientenverfügung eine "Vorsorgevollmacht" auszustellen.
Mit dieser können Sie jemanden oder mehrere Personen damit beauftragen, einzelne oder alle Angelegenheiten für Sie zu regeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Dazu gehört auch die Gesundheitsfürsorge. Der Bevollmächtigte entscheidet und handelt an Ihrer Stelle und kann gegebenenfalls dafür sorgen, dass Ihr in der Patientenverfügung formulierter Wille von den behandelnden Personen umgesetzt wird.
Wenn Sie es wünschen, kann der Bevollmächtigte Sie in weiteren Bereichen vertreten. So kann der andere beispielsweise ermächtigt werden, Ihr Vermögen zu verwalten und Sie in allen anderen Geschäftsangelegenheiten, auch vor Gericht, zu vertreten. Besonders wichtig ist auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten. Dazu gehört etwa, einen Heimvertrag abzuschließen oder Entscheidungen zur Aufenthaltsbestimmung zu treffen.
Sie können die Vollmacht jederzeit wieder rückgängig machen oder Inhalte abändern. Einzige Voraussetzung ist dabei, dass Sie zu diesem Zeitpunkt geschäftsfähig sind.
Was viele nicht wissen: Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie im Alter oder im Krankheitsfall entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss einer Rechtlichen Betreuung geht das nicht. Niemand wird dazu gezwungen, eine Vollmacht zu erteilen. Fehlt diese aber, wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht dafür einen rechtlichen Betreuer einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.
Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich abgefasst werden. Unter bestimmten Umständen ist eine notarielle Beratung und Beglaubigung notwendig (zum Beispiel für Grundstücks- und Unternehmensgeschäfte sowie eine Darlehensaufnahme).
Bewahren Sie die Vollmacht an einem leicht zugänglichen Ort auf. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Vollmacht an eine Vertrauensperson zu übergeben, die sie im Bedarfsfall dem Bevollmächtigten aushändigt.
Ähnlich wie bei der Patientenverfügung empfehlen wir Ihnen, die Vorsorgevollmacht in regelmäßigen Abständen zu erneuern und einen Vermerk zur Vorsorgevollmacht bei sich zu tragen, damit andere im Ernstfall davon Kenntnis erhalten.
Der Caritasverband Ruhr-Mitte e.V. hat eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht erstellt. Diese können Sie hier herunterladen.