Patientenverfügung

Alle Informationen auf einen Blick

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie im Voraus Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu diesem Moment behalten Sie das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.

Eine Patientenverfügung ist verbindlich. Sie muss von den Ärzten und allen anderen Beteiligten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurde. Damit Ihre Verfügung im Ernstfall auch akzeptiert wird, sollte sie schriftlich vorliegen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Patientenverfügung in bestimmten Abständen (z. B. jährlich) zu erneuern oder zu bestätigen. So kann man im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Entscheidungen noch gelten oder ob diese eventuell konkretisiert bzw. geändert werden müssen.

Damit die behandelnden Ärzte von der Existenz einer Patientenverfügung erfahren und diese schnell aufzufinden ist, ist es empfehlenswert, einen Hinweis bei sich zu tragen, zum Beispiel im Portemonnaie. Ebenso sollten Sie direkt bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim darauf hinweisen. Wenn dann auch noch alle Ihnen nahestehenden Personen oder Ihr Bevollmächtigter über die Patientenverfügung Bescheid wissen, haben Sie gut vorgesorgt.

Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Arzt beraten. Daneben gibt es eine Vielzahl von Informationsbroschüren und Mustertexten. Sie führen ins Thema ein und helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln und diese zu formulieren.

Eine Übersicht hat das Zentrum für medizinische Ethik in Bochum zusammengestellt (www.ethikzentrum.de/patientenverfuegung).

Als Hospiz St. Hildegard empfehlen wir Ihnen die "Christliche Patientenverfügung" als Orientierungshilfe. Die Broschüre wird von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland herausgegeben. Im Jahr 2011 ist eine Neuauflage unter dem Titel "Christliche Patientenvorsorge" erschienen.

Sie können die Broschüre gegen einen Unkostenbeitrag von 1 Euro bei uns erwerben.

Alternativ können Sie die "Christliche Patientenvorsorge" hier als digitale Fassung runterladen.