Häufige
Fragen

Alles Wissenswerte zur Aufnahme

Ihre Fragen rund um eine Aufnahme ins Hospiz St. Hildegard klären wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren – auch kurzfristig – einen Termin. Zur Kontaktaufnahme können Sie auch das Formular hier unten auf der Seite verwenden. Vielleicht finden Sie hier auch schon Antworten auf einige Ihrer Fragen:

Wer kann eine Anmeldung vornehmen?

Die Anmeldung kann durch Sie persönlich oder eine Person Ihres Vertrauens erfolgen. Dies können beispielsweise Ihre Vorsorgebevollmächtigten, Angehörige, Freunde oder eine andere Ihnen nahestehende Person sein oder auch eine Institution, wie z.B. der Arzt oder der Sozialdienst im Krankenhaus. 

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Wenn eine Hospiz-Aufnahme gewünscht ist, unterschreiben Sie als versicherte oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person den "Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistung" (Formular 1).

Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Palliativarzt oder Krankenhaus) erstellt die "Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospiz- und Pflegeleistung" (Formular 2, liegt oftmals in der Praxis oder beim Krankenhaussozialdienst bereits vor.)

Bitte beachten Sie: Beide Formulare ("Antrag" und "Ärztliche Bescheinigung") müssen schnellstmöglich zu uns und von uns Ihrer Kranken- und Pflegekasse vorgelegt werden; ansonsten kann keine verbindliche Begutachtung erfolgen. Über die Kostenübernahme wird dann in der Regel innerhalb weniger Tage von dort entschieden.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Hospiz-Aufnahme?

Wenn …

... Sie eine unheilbare und schnell fortschreitende lebensbegrenzende Erkrankung haben, bei der keine lebensverlängernden Therapien mehr anschlagen oder Sie solche Therapien ablehnen, und

... Ihre häusliche Situation es nicht zulässt, dass Sie bis zuletzt in Ihrer Wohnung bleiben und gepflegt werden können, und

... Sie über Ihre Diagnose aufgeklärt sind und aus freiem Willen ins Hospiz wollen oder einer Hospiz-Aufnahme nicht widersprechen, und

... Ihr Arzt die Notwendigkeit der Hospiz-Versorgung bescheinigt,

dann ist das Hospiz St. Hildegard für Sie der richtige Ort.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Anmeldung?

Im Grunde gibt keinen falschen Zeitpunkt – wir nehmen Ihre Anmeldung entgegen, wann Sie es möchten – auch wenn das Hospiz für Sie nur eine von mehreren Alternativen darstellt. Mit Ihrer Anmeldung gehen Sie keine Verpflichtung ein. Bitte melden Sie sich schon frühzeitig, z.B. wenn Sie absehen können, dass Ihre Versorgung zu Hause vielleicht bald nicht mehr möglich sein wird. Eine spontane oder sehr kurzfristige Aufnahme ist bei uns in der Regel nicht möglich.

Muss die Anmeldung persönlich erfolgen?

In einem persönlichen Gespräch sind Ihre Fragen am besten aufgehoben. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und/oder Ihre Angehörigen, informieren Sie über unsere Arbeit und führen Sie durch unser Haus. CORONA-HINWEIS: Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist uns eine Führung durch das Haus leider nicht möglich.

Wenn Sie im Krankenhaus liegen, können die Formalitäten zur Hospiz-Anmeldung über den dortigen Sozialdienst laufen. In diesem Fall ist es uns trotzdem wichtig, dass eine Person Ihres Vertrauens einen Termin bei uns vereinbart, um noch offene Fragen persönlich zu besprechen.

Gibt es eine Warteliste?

Ja. Wir können maximal zwölf Gäste gleichzeitig beherbergen und wissen nicht im Voraus, wann ein Zimmer frei wird. Darum bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Aufnahme in der Regel erst nach einer Wartezeit von manchmal wenigen Tagen bis hin zu wenigen Wochen möglich ist.

Muss ich zu den Hospiz-Kosten einen Eigenanteil zuzahlen?

Nein, 95 Prozent des Tagessatzes für die vollstationäre Hospiz-Versorgung wird im Normalfall von Ihrer Kranken- und Pflegekasse übernommen. Das Hospiz St. Hildegard muss einen gesetzlichen Mindestanteil leisten (Trägeranteil von mind. 5 Prozent) und den Rest der Kosten selbst aufbringen, d.h. über Spenden finanzieren.

Spielt meine Religion oder Konfession eine Rolle?

Nein. Die Aufnahme geschieht unabhängig von Ihrem Glauben, Ihrer Herkunft, Ihrem sozialen Status oder Ihrer politischen Anschauung.

Ist die Hospiz-Aufnahme auch aus einem Pflegeheim heraus möglich?

Der Gesetzgeber sieht eine Hospiz-Aufnahme aus einer stationären Pflegeeinrichtung nur im Ausnahmefall nach Einzelfallprüfung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) vor, der über die Hospiz-Notwendigkeit entscheidet.

Ich habe eine private (Zusatz-)Versicherung oder bekomme Beihilfe…

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind oder eine private (Zusatz-)Versicherung haben, wenn Sie Leistungen vom Versorgungsamt erhalten oder von einer Unfallversicherung, sind Sie dafür verantwortlich, zu klären, ob diese Stellen einen Teil der Finanzierung mit übernehmen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne.

Was passiert, wenn ich nicht (ausreichend) krankenversichert bin?

Ist eine Kostenübernahme weder über Versicherungen noch aus privaten Mitteln möglich, kann eine Übernahme durch das Sozialamt beantragt werden.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Bei besonderem Bedarf kommen wir zur Kontaktaufnahme auch zu Ihnen ins Krankenhaus oder nach Hause.

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So erreichen Sie uns

Britta Preisel und Sabine Kröger
Verwaltung

Tel.: 0234 30790-23
Fax: 0234 30790-22
info@hospiz-st-hildegard.de 

Mo-Fr: 8-17 Uhr