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Fragen rund um eine AufnahmeHäufig gestellte Fragen & persönlicher Kontakt

Die Anmeldung kann durch Sie persönlich oder eine Person Ihres Vertrauens erfolgen. Dies können beispielsweise Ihre Vorsorgebevollmächtigten, Angehörige, Freunde oder eine andere Ihnen nahestehende Person sein oder auch eine Institution, wie z.B. der Arzt oder der Sozialdienst im Krankenhaus. 

Wenn eine Hospiz-Aufnahme gewünscht ist, unterschreiben Sie als versicherte oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person den "Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistung" (Formular 1 - hier auf dieser Seite im Downloadfenster).

Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Palliativarzt oder Krankenhaus) erstellt die "Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospiz- und Pflegeleistung" (Formular 2, liegt oftmals in der Praxis oder beim Krankenhaussozialdienst bereits vor.)

Bitte beachten Sie: Beide Formulare ("Antrag" und "Ärztliche Bescheinigung") müssen zur Begutachtung schnell zu uns und von hier aus Ihrer Kranken- und Pflegekasse vorgelegt werden. Über die Kostenübernahme wird dann in der Regel innerhalb weniger Tage von dort entschieden.

Wenn …

... Sie eine unheilbare und schnell fortschreitende lebensbegrenzende Erkrankung haben, bei der keine lebensverlängernden Therapien mehr anschlagen oder Sie solche Therapien ablehnen, und

... Ihre häusliche Situation es nicht zulässt, dass Sie bis zuletzt in Ihrer Wohnung bleiben und gepflegt werden können, und

... Sie über Ihre Diagnose aufgeklärt sind und aus freiem Willen ins Hospiz wollen oder einer Hospiz-Aufnahme nicht widersprechen, und

... Ihr Arzt die Notwendigkeit der Hospiz-Versorgung bescheinigt,

dann ist ein stationäres Hospiz wie das Hospiz St. Hildegard für Sie der richtige Ort.