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Wirken über den Tod hinaus - mit Vermächtnis, Schenkung oder Stiftung
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Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen, Ihrem Erbe wird?
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Wer soll es bekommen? Zu welchen Zwecken soll es eingesetzt werden?
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Nur wenige Menschen beschäftigen sich gerne mit dem Gedanken an ihren Tod und damit, was mit ihrem Erbe passiert. Wenn Sie
keine besondere Regelung treffen, greift die gesetzliche Erbfolge und Ihre nächsten Angehörigen erben.
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Was aber, wenn Sie keine lebenden Verwandten mehr haben oder genau bestimmen wollen, wer was und wieviel bekommen soll?
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Dann sollten Sie ein Testament aufsetzen.
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Wir möchten Sie ermutigen -- wenn möglich und wenn es Ihrem Willen und Ihrer Lebenssicht entspricht --, über Ihren Tod hinaus
einen Beitrag für Menschen zu leisten, die auf Zuwendung und Unterstützung in einer existenziellen Lebensphase angewiesen
sind.
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Unterstützen Sie das Bochumer Hospiz St. Hildegard, indem Sie dieses Anliegen in Ihr Testament aufnehmen.
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Sie allein entscheiden, was mit Ihrem Erbe geschieht. Setzen Sie ein Zeichen über Ihre Lebenszeit hinaus.
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Das können Sie tun:
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Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer welchen Anteil von Ihrem Erbe erhält. Sie können jedoch lebende Verwandte
nicht vom gesetzlichen Pflichtteil ausschließen. Mit Ihrem Testament bestimmen Sie die/den Erben. Bei einem Vermächtnis im
Testament legen Sie fest, welche Personen oder Institutionen konkrete Geldsummen, Wertpapiere, Immobilien, Versicherungszahlungen
oder Gegenstände erhalten.
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Wenn Sie das stationäre Hospiz St. Hildegard mit Ihrem Nachlass bedenken möchten, können Sie so vorgehen:
- Bevor Sie ein Testament verfassen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt bzw. Notar über die gesetzlichen Regelungen informieren
und beraten lassen.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen, ehe Sie andere bedenken, und klären Sie, ob Ihre Angehörigen ausreichend
versorgt sind.
- Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch für Ihre Fragen zur Verfügung. Selbstverständlich ist die Beratung kostenlos.
Erben und Vererben Zukunft hinterlassen -- Ist das möglich? Wir meinen: Ja!
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Durch eine Schenkung zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Verfügung zugunsten des Hospizes helfen Sie und verbinden
Ihren Namen mit der wichtigen Arbeit des Hospizes.
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Hier erfahren Sie mehr:
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Hospiz St. Hildegard Ulrich Kemner, Caritasdirektor und Hospiz-Geschäftsführer Huestr. 15 44787 Bochum Telefon: 0234 / 9 64 22-65/-66 Fax: 0234 / 6 42 25
E-Mail: ulrich.kemner@caritas-bochum.de
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