Hospiz St.Hildegard - Aufnahmekriterien

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Aufnahme
Aufnahmekriterien
Finanzierung

Leben bis zuletzt.

Aufnahmekriterien

Hospiz Hand

Das Hospiz St. Hildegard hat es sich zur Aufgabe gemacht, schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten und sie umfassend medizinisch zu betreuen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig vom Glauben oder der Herkunft sowie der sozialen Stellung oder der politischen Anschauung unserer Gäste. Da unser Haus jedoch nur über eine begrenzte Kapazität von 11 Betten verfügt, müssen bei der Anmeldung folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Der Patient leidet an einer lebensbedrohlichen, unheilbaren und schnell fortschreitenden Krankheit und zeigt keine Reaktion auf lebensverlängernde Therapien bzw. lehnt diese ab.
  • Die Pflege kann zu Hause nicht mehr sichergestellt werden.
  • Die Anmeldung zur Aufnahme kann durch den Betroffenen selbst, seine Angehörigen, Freunde oder ihm nahe stehende Menschen erfolgen, gegebenenfalls auch durch die Mitarbeiter von Sozialstationen und Krankenhäuser. Aufgenommen werden kann der Patient jedoch nur dann, wenn er über seine Diagnose aufgeklärt wurde und einer Aufnahme in das Hospiz nicht widerspricht.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen, informieren Sie über unsere Arbeit und führen Sie durch unser Haus. Bei Bedarf kommen wir zur Kontaktaufnahme auch zu Ihnen ins Krankenhaus oder nach Hause.

Die nächsten Schritte

Wenn im Anschluss an das Informationsgespräch deutlich wird, dass die Aufnahme bei uns erfolgen soll, dann

  • unterschreiben Sie (der Patient oder ein Angehöriger) einen Antrag auf Hospiz- und Pflegeleistungen und
  • bitten Sie den behandelnden Arzt, die Notwendigkeit einer vollstationären Hospizversorgung zu bescheinigen.


Diese beiden Formulare können Sie hier auch herunterladen und ausdrucken:

 
Download
Antrag-Hospiz-Pflegeleistungen
 
Download
Ärztliche Bescheinigung



 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass beide Formulare von uns an die Kranken- und Pflegekasse weitergeleitet werden müssen, da sonst keine verbindliche Begutachtung erfolgen kann.

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger von einem Krankenhaus zu uns verlegt werden sollen, bekommen Sie diese Vordrucke in der Regel auch vom Sozialdienst der Klinik. Das persönliche Gespräch ist uns aber auch in diesem Fall wichtig.

Nachdem wir Ihren Antrag an Ihre Kranken- und Pflegekasse gefaxt haben, wird innerhalb weniger Tage über die Kostenübernahme entscheiden.

Da wir maximal 11 Patienten gleichzeitig beherbergen können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Aufnahme in der Regel erst nach einer Wartezeit von wenigen Tagen bis hin zu drei Wochen möglich ist.

So erreichen Sie uns

Hospiz St. Hildegard
Königsallee 135
(Zufahrt über Waldring / Ostermannstraße)
44789 Bochum
Telefon: 0234 / 3 07 90-23
Fax: 0234 / 3 07 90-22

E-Mail: info@hospiz-st-hildegard.de